Seitenbereiche
Die Tür zum Erfolg

News

Illustration

Einkünfte nach § 34b Einkommensteuergesetz

Steuersätze

Für Einkünfte aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen dienende Holznutzungen oder solchen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) gelten besondere Steuersätze (§ 34b Einkommensteuergesetz/EStG). Die Einkommensteuer bemisst sich nach der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes des ansonsten geltenden tariflichen Steuersatzes. Für die Anerkennung von Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen gelten besondere Voraussetzungen (vgl. § 34b Abs. 4 EStG). So ist z. B. die Veräußerung des Grund und Bodens einschließlich des Auswuchses keine Holznutzung i. S. d. § 34b EStG (R 34b.2 Abs. 1 Einkommensteuer-Richtlinien EStR).

Gesonderte Feststellung

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen sind (BFH-Urteil vom 9.5.2023, VI R 12/21). Zuständig ist hier im Regelfall das Lage-Finanzamt. In diesem Verfahren der gesonderten Gewinnfeststellung (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b Abgabenordnung/AO) entscheidet das Finanzamt, welche Einkünfte solche aus außerordentlichen Holznutzungen und welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind. Landwirtinnen und Landwirte müsse Einsprüche gegen die Festsetzung an das Lage-Finanzamt richten.

Stand: 29. August 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.